- §1 Anmeldung
- §2 Regeln im IRC
- §3 Abwesenheit
- §4 Zweitcharaktere
- §5 Dauerhafte Zivilisten / Sonstige Charaktere
- §6 Abwerben und Werbung
§1 Anmeldung
Abs. 1 Voraussetzung
- Jede Person über 16 Jahren kann sich bei der ST-DNG anmelden.
- Die Teilnahme an Schiffsmissionen wird vorausgesetzt.
- Durch die Registrierung des Charakters akzeptiert der Spieler die Regeln der ST-DNG.
Abs. 2 Charaktererstellung
- Jeder Spieler erstellt sich einen Charakter.
- Der Charakter ist vom Spieler auf Grundlage der Regeln frei zu erstellen.
- Dabei sind die Regeln zu
- Namen
- Rasse
- Charaktereigenschaft
- Der Spieler wird von der Personalabteilung an die Akademie überwiesen und erhält den Rang eines Kadetten.
- Für Zivilisten gelten Sonderregelungen (siehe Zivilisten Regel)
§2 Regeln im IRC
Abs. 1 Chaträume
- Die offiziellen Chaträume von ST-DNG beginnen mit „#dng-“.
- Diese Räume dürfen nur von oder mit der Genehmigung der Spielleitung erstellt werden.
- Ausnahme ist hier „#angelo’s-taverne“, welches als Rollenspieltreffpunkt kein „#dng-“ am Anfang trägt.
- Jeder Spieler kann einen eigenen Chatraum erstellen, sollte hier aber folgenden Regeln beachten:
- Der Chatraumname sollte eindeutig sein.
- Der Chatraum sollte einen Grund haben.
- Der Chatraum muss offen für alle Spieler sein.
- Die Verwendung von Chaträumen für Aktivitäten, welche nicht Rollenspielbezogen sind, müssen mit der Spielleitung abgesprochen werden.
- Die Missionsräume der Schiffe sind während der Missionszeiten nur für diese Zwecke zu nutzen und sollten in der Zeit auch nicht von anderen Spielern gestört werden.
Abs. 2 Half-Ops
- Half-Ops sind von der Spielleitung eingesetzte Spieler, welche als Ansprechpartner und Regelhüter fungieren.
- In der Regel erhalten KO/XOs automatisch auch die Half-Op Rechte.
- Ihre Aufgabe ist es, die Interessen des Spiels zu wahren, die Regeln und Richtlinien umzusetzen und deren Einhaltung zu überwachen.
- Ihren Anweisungen sind Folge zu leisten und ihre Entscheidungen werden von der Spielleitung unterstützt.
- Ein Half-Op ist berechtigt, Spieler aus den Räumen des IRCs zu entfernen oder sogar zu verbannen, wenn diese gegen Regeln verstoßen oder sich Anweisungen der Half-Ops widersetzen.
- Selbstverständlich stehen die Half-Ops in der Pflicht ihre Entscheidungen der Spielleitung mitzuteilen.
- Half-Ops werden durch die Spielleitung ernannt.
Abs. 3 Verhalten
- Es wird von jedem Spieler ein freundliches und anständiges Verhalten erwartet.
- Da geschriebene Worte nicht immer genauso gelesen werden, wie es der Autor ausdrücken wollte, ist von beiden Seiten darauf zu achten, dass es dadurch nicht zu Missverständnissen kommt.
- Sarkasmus, Ironie oder nicht ernst gemeinte Kommentare sollten mit passenden Zusätzen versehen werden
- Für das Verhalten des Charakters gelten die „Verhaltensregeln“ ebenfalls.
Abs. 4 Missionen
- Die Missionen finden regelmäßig in den dafür vorgegebenen Räumen der ST-DNG statt.
- Die Missionen werden durch eindeutige Kommentare gestartet und beendet.
- Während der Missionszeit sollte auf Klammergespräche ( […] ) verzichtet werden. Sollten Fragen auftauchen, sollte man sie im Offplay oder im Query stellen.
- Während einer Mission gilt Anwesenheitspflicht im Offplay für KO, XO oder Missionsleiter, damit dort allgemeine Fragen beantwortet werden können.
Abs. 5 Quit-Message
- In einigen IRC-Clients ist es möglich, Quit-Messages einzutragen, die angezeigt werden, wenn man den IRC verlässt.
- Diese Quit-Message darf keine Werbung beinhalten. Weder für ST-DNG, noch für andere Spiele.
- Es darf keine Werbung für die Quelle des verwendeten IRC-Client oder Websites gemacht werden.
- Diskriminierende, rassistische oder pornografische Äußerungen sind in der Quit-Message ebenso verboten wie im gesamten Spiel.
§3 Abwesenheit
Abs. 1 Abwesenheit
- Es gibt immer Situationen, in denen ein Spieler nicht an der Mission teilnehmen kann.
- Sollte dies der Fall sein, ist der Spieler verpflichtet sich auf der Homepage von ST-DNG unter „Abwesenheiten“ einzutragen und.
- Sollte dieser Bereich nicht erreichbar oder außer Betrieb sein, gilt zwingend Abs. 1.6
- Die Entschuldigung erfolgt für jeden Charakter individuell, da nicht jeder KO/XO die Zweitcharaktere jedes Spieler kennt.
- Ist man sich nicht sicher, ob man zur Mission erscheint, sollte vorläufig auch dieser Termin unter „Abwesenheiten“ eingetragen werden.
- Ein Eintrag bedeutet nicht, dass man nicht doch teilnehmen darf.
- Sollten andere Wege der Abwesenheitsmeldung möglich sein, wird kurzfristig vor der Mission auch dieser Weg der Abmeldung akzeptiert. Dazu zählen unter anderen:
- Mündliche Entschuldigung beim KO/XO
- Abwesenheitsmeldung durch andere Spieler der ST-DNG
- Kurznachrichtendienste (Discord, Whatsapp)
- Sonstige
Abs. 2 Besondere Umstände
- Sollte ein Spieler aufgrund besonderer Umstände bis zur Mission nicht in der Lage sein, sich abwesend zu melden, tritt vorerst die reguläre Maßnahme gegen diesen Verstoß in Kraft.
- Der Spieler kann dann bei der Spielleitung Widerspruch einlegen, wenn dieser gut begründet ist.
- Die Spielleitung behält sich in diesen Fall vor, von Fall zu Fall abzuwägen.
Abs. 3 Geplante Abwesenheit/Beurlaubung
- Fällt ein Spieler wissentlich für längere Zeit aus, so sollte er sich für diese Zeit beurlauben lassen.
- Er wird für diesen Zeitraum auf die Starbase Trinity versetzt.
- Damit wird gewährleistet, dass
- die KO/XOs langfristig die Missionen planen können.
- die Posten auf dem Schiff nicht mit (temporär) inaktiven Spielern belegt sind.
- die Statistik des Spielers für abwesende Missionen nicht in die Höhe springt.
- Eine Beurlaubung ist ab einer Abwesenheit von mehr als vier Wochen sinnvoll und ab sechs Wochen Pflicht.
- Ein Spieler meldet sich bei der Personalabteilung und/oder dem KO/XO ab.
- Ein beurlaubter Spieler meldet sich bei der Personalabteilung zurück. Diese wird den Spieler wieder auf ein Schiff versetzen.
- Dabei wird versucht, den alten Posten wieder zu vergeben.
- Sollte das nicht möglich sein, wird mit Absprache des Spielers eine Alternative gesucht.
Abs. 4 Geplante befristete Abwesenheit
- Befristete Abwesenheiten definieren sich aus einem konkreten Endzeitrum der Abwesenheit.
- Bei einer befristeten Beurlaubung von bis zu drei Monaten bleibt der Posten samt Position reserviert und kann temporär vergeben werden
- Bei einer befristeten Beurlaubung über drei Monate hinaus, kann der Posten gesichert bleiben, aber nicht die Position im Postenbereich
- also Position ist definiert als Leitend
- Posten der Einsatz in der Abteilung
Abs. 5 Geplante unbefristete Abwesenheit
- Bei unbefristeter Abwesenheit ist eine Beurlaubung ohne Endzeitpunkt gemeint.
- Hier verfallen alle Ansprüche auf Posten und Erhalt der Position.
- Bei der Rückkehr wird gemeinsam geschaut, wo der Charakter wieder eingesetzt werden kann.
§4 Zweitcharaktere
Abs. 1 Berechtigung
- Zweitcharaktere sind prinzipiell nach 6 Monaten nach Registrierung des Hauptcharakters erlaubt. Man sollte aber beachten, dass
- der Spieler dazu fähig ist und
- die nötige Zeit hat einen zweiten Charakter zu spielen.
- Weitere Charaktere sind der Spielleitung zu begründen und müssen mit dieser abgestimmt werden, damit er die Erstellung eines weiteren Charakters freischalten kann.
Abs. 2 Verantwortung
- Jeder Zweitcharakter unterliegt den selben Regeln wie der erste Charakter.
- Daher ist dieser nicht zu vernachlässigen, da auch dieser Charakter Teil einer Crew ist, die auf seine Teilnahme in der Mission vertraut.
Abs. 3 Vernachlässigung
- Sollte ein Charakter des Spielers (Erst- oder Zweitcharakter) vernachlässigt werden und dieser
- seinen Pflichten nicht mehr ausreichend nachkommen,
- behält sich die Spielleitung vor, nach einem Gespräch mit dem Spieler einen der beiden Charaktere zu beurlauben.
§5 Dauerhafte Zivilisten / Sonstige Charaktere
Abs. 1 Definition
- Zivilisten sind nicht zur Teilnahme an Missionen bestimmt.
- Zivilisten haben im Gegensatz zu SF-Offizieren keine Verpflichtung auf einem Schiff oder Posten.
- Zivilisten müssen erst registriert werden, wenn sich eine regelmäßige Benutzung dieser abzeichnet.
- In der Regel dienen sie zur Verwaltung zusätzlicher Aufgaben oder der Vertiefung der Rollenspielerfahrung.
Abs. 2 Erstellung
- Zivilisten sind auf der Homepage zu registrieren
- und mit der Spielleitung abzustimmen. (Freischaltung der Charaktererstellung)
- Sollte es Bewerber geben, die sich bei der ST-DNG anmelden möchten, aber nicht ihren Dienst in der Sternenflotte ausspielen möchten, sondern nur einen Zivilisten spielen, so ist dies nicht möglich.
- Der Antrag auf einen Zivilisten ist an die Personalabteilung zu stellen.
Abs. 3 Spielraum
- Zivilisten können im Forum für Verwaltungsaufgaben oder
- im IRC für Unterhaltungsereignisse genutzt werden.
- Das Spielen von Zivilisten in Missionen ist untersagt.
Abs. 4 Aktivieren zum Offizier
- Wie im echten Leben auch, kann sich ein Zivilist dazu entschließen, der Sternenflotte beizutreten.
- Dies geschieht mit der Anfrage bei der Personalabteilung.
§6 Abwerben und Werbung
Abs. 1 Abwerben von anderen Rollenspielen
- Es ist strikt verboten, Spieler von anderen Rollenspielen abzuwerben!
- Eine Äußerung über das Rollenspiel ST-DNG in anderen Foren und wie gut es einem gefällt, steht jedem offen, sollte dieses nicht verboten sein.
- Sollte es allerdings zu Beschwerden kommen, oder Aussagen wie „bei uns ist es besser als bei euch“, hat dies Konsequenzen für das betreffende Mitglied von ST-DNG.
- Spieler, die gezielt bei anderen Rollenspielen abwerben, werden ohne Ausnahme aus ST-DNG entfernt!
Abs. 2 Werbung für ST-DNG
- Werbemaßnahmen werden durch die Spielleitung bestimmt!
- Mund zu Mund Werbung ist dagegen erwünscht, solange sie nicht Abs. 1 impliziert und nicht aufdrängend und progressiv verläuft.
- Sollte ein Spieler dennoch Werbung irgendeiner Art machen wollen, bedarf dieses der Zustimmung der Spielleitung.