§1 Anmeldung

Abs. 1 Voraussetzung

  1. Jede Person über 16 Jahren kann sich bei der ST-DNG anmelden.
  2. Die Teilnahme an Schiffsmissionen wird vorausgesetzt.
  3. Durch die Registrierung des Charakters akzeptiert der Spieler die Regeln der ST-DNG.

Abs. 2 Charaktererstellung

  1. Jeder Spieler erstellt sich einen Charakter.
  2. Der Charakter ist vom Spieler auf Grundlage der Regeln frei zu erstellen.
  3. Dabei sind die Regeln zu
    1. Namen
    2. Rasse
    3. Charaktereigenschaft
    zu beachten.
  4. Der Spieler wird von der Personalabteilung an die Akademie überwiesen und erhält den Rang eines Kadetten.
  5. Für Zivilisten gelten Sonderregelungen (siehe Zivilisten Regel)

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§2 Regeln im IRC

Abs. 1 Chaträume

  1. Die offiziellen Chaträume von ST-DNG beginnen mit „#dng-“.
  2. Diese Räume dürfen nur von oder mit der Genehmigung der Spielleitung erstellt werden.
  3. Ausnahme ist hier „#angelo’s-taverne“, welches als Rollenspieltreffpunkt kein „#dng-“ am Anfang trägt.
  4. Jeder Spieler kann einen eigenen Chatraum erstellen, sollte hier aber folgenden Regeln beachten:
    1. Der Chatraumname sollte eindeutig sein.
    2. Der Chatraum sollte einen Grund haben.
    3. Der Chatraum muss offen für alle Spieler sein.
  5. Die Verwendung von Chaträumen für Aktivitäten, welche nicht Rollenspielbezogen sind, müssen mit der Spielleitung abgesprochen werden.
  6. Die Missionsräume der Schiffe sind während der Missionszeiten nur für diese Zwecke zu nutzen und sollten in der Zeit auch nicht von anderen Spielern gestört werden.

Abs. 2 Half-Ops

  1. Half-Ops sind von der Spielleitung eingesetzte Spieler, welche als Ansprechpartner und Regelhüter fungieren.
  2. In der Regel erhalten KO/XOs automatisch auch die Half-Op Rechte.
  3. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen des Spiels zu wahren, die Regeln und Richtlinien umzusetzen und deren Einhaltung zu überwachen.
  4. Ihren Anweisungen sind Folge zu leisten und ihre Entscheidungen werden von der Spielleitung unterstützt.
  5. Ein Half-Op ist berechtigt, Spieler aus den Räumen des IRCs zu entfernen oder sogar zu verbannen, wenn diese gegen Regeln verstoßen oder sich Anweisungen der Half-Ops widersetzen.
  6. Selbstverständlich stehen die Half-Ops in der Pflicht ihre Entscheidungen der Spielleitung mitzuteilen.
  7. Half-Ops werden durch die Spielleitung ernannt.

Abs. 3 Verhalten

  1. Es wird von jedem Spieler ein freundliches und anständiges Verhalten erwartet.
  2. Da geschriebene Worte nicht immer genauso gelesen werden, wie es der Autor ausdrücken wollte, ist von beiden Seiten darauf zu achten, dass es dadurch nicht zu Missverständnissen kommt.
    1. Sarkasmus, Ironie oder nicht ernst gemeinte Kommentare sollten mit passenden Zusätzen versehen werden
  3. Für das Verhalten des Charakters gelten die „Verhaltensregeln“ ebenfalls.

Abs. 4 Missionen

  1. Die Missionen finden regelmäßig in den dafür vorgegebenen Räumen der ST-DNG statt.
  2. Die Missionen werden durch eindeutige Kommentare gestartet und beendet.
  3. Während der Missionszeit sollte auf Klammergespräche ( […] ) verzichtet werden. Sollten Fragen auftauchen, sollte man sie im Offplay oder im Query stellen.
  4. Während einer Mission gilt Anwesenheitspflicht im Offplay für KO, XO oder Missionsleiter, damit dort allgemeine Fragen beantwortet werden können.

Abs. 5 Quit-Message

  1. In einigen IRC-Clients ist es möglich, Quit-Messages einzutragen, die angezeigt werden, wenn man den IRC verlässt.
  2. Diese Quit-Message darf keine Werbung beinhalten. Weder für ST-DNG, noch für andere Spiele.
  3. Es darf keine Werbung für die Quelle des verwendeten IRC-Client oder Websites gemacht werden.
  4. Diskriminierende, rassistische oder pornografische Äußerungen sind in der Quit-Message ebenso verboten wie im gesamten Spiel.

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§3 Abwesenheit

Abs. 1 Abwesenheit

  1. Es gibt immer Situationen, in denen ein Spieler nicht an der Mission teilnehmen kann.
  2. Sollte dies der Fall sein, ist der Spieler verpflichtet sich auf der Homepage von ST-DNG unter „Abwesenheiten“ einzutragen und.
    • Sollte dieser Bereich nicht erreichbar oder außer Betrieb sein, gilt zwingend Abs. 1.6
  3. Die Entschuldigung erfolgt für jeden Charakter individuell, da nicht jeder KO/XO die Zweitcharaktere jedes Spieler kennt.
  4. Ist man sich nicht sicher, ob man zur Mission erscheint, sollte vorläufig auch dieser Termin unter „Abwesenheiten“ eingetragen werden.
  5. Ein Eintrag bedeutet nicht, dass man nicht doch teilnehmen darf.
  6. Sollten andere Wege der Abwesenheitsmeldung möglich sein, wird kurzfristig vor der Mission auch dieser Weg der Abmeldung akzeptiert. Dazu zählen unter anderen:
    1. Mündliche Entschuldigung beim KO/XO
    2. Abwesenheitsmeldung durch andere Spieler der ST-DNG
    3. Kurznachrichtendienste (Discord, Whatsapp)
    4. Sonstige

Abs. 2 Besondere Umstände

  1. Sollte ein Spieler aufgrund besonderer Umstände bis zur Mission nicht in der Lage sein, sich abwesend zu melden, tritt vorerst die reguläre Maßnahme gegen diesen Verstoß in Kraft.
  2. Der Spieler kann dann bei der Spielleitung Widerspruch einlegen, wenn dieser gut begründet ist.
  3. Die Spielleitung behält sich in diesen Fall vor, von Fall zu Fall abzuwägen.

Abs. 3 Geplante Abwesenheit/Beurlaubung

  1. Fällt ein Spieler wissentlich für längere Zeit aus, so sollte er sich für diese Zeit beurlauben lassen.
  2. Er wird für diesen Zeitraum auf die Starbase Trinity versetzt.
  3. Damit wird gewährleistet, dass
    1. die KO/XOs langfristig die Missionen planen können.
    2. die Posten auf dem Schiff nicht mit (temporär) inaktiven Spielern belegt sind.
    3. die Statistik des Spielers für abwesende Missionen nicht in die Höhe springt.
  4. Eine Beurlaubung ist ab einer Abwesenheit von mehr als vier Wochen sinnvoll und ab sechs Wochen Pflicht.
  5. Ein Spieler meldet sich bei der Personalabteilung und/oder dem KO/XO ab.
  6. Ein beurlaubter Spieler meldet sich bei der Personalabteilung zurück. Diese wird den Spieler wieder auf ein Schiff versetzen.
    1. Dabei wird versucht, den alten Posten wieder zu vergeben.
    2. Sollte das nicht möglich sein, wird mit Absprache des Spielers eine Alternative gesucht.

Abs. 4 Geplante befristete Abwesenheit

  1. Befristete Abwesenheiten definieren sich aus einem konkreten Endzeitrum der Abwesenheit.
  2. Bei einer befristeten Beurlaubung von bis zu drei Monaten bleibt der Posten samt Position reserviert und kann temporär vergeben werden
  3. Bei einer befristeten Beurlaubung über drei Monate hinaus, kann der Posten gesichert bleiben, aber nicht die Position im Postenbereich
    1. also Position ist definiert als Leitend
    2. Posten der Einsatz in der Abteilung

Abs. 5 Geplante unbefristete Abwesenheit

  1. Bei unbefristeter Abwesenheit ist eine Beurlaubung ohne Endzeitpunkt gemeint.
  2. Hier verfallen alle Ansprüche auf Posten und Erhalt der Position.
  3. Bei der Rückkehr wird gemeinsam geschaut, wo der Charakter wieder eingesetzt werden kann.

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§4 Zweitcharaktere

Abs. 1 Berechtigung

  1. Zweitcharaktere sind prinzipiell nach 6 Monaten nach Registrierung des Hauptcharakters erlaubt. Man sollte aber beachten, dass
  2. der Spieler dazu fähig ist und
  3. die nötige Zeit hat einen zweiten Charakter zu spielen.
  4. Weitere Charaktere sind der Spielleitung zu begründen und müssen mit dieser abgestimmt werden, damit er die Erstellung eines weiteren Charakters freischalten kann.

Abs. 2 Verantwortung

  1. Jeder Zweitcharakter unterliegt den selben Regeln wie der erste Charakter.
  2. Daher ist dieser nicht zu vernachlässigen, da auch dieser Charakter Teil einer Crew ist, die auf seine Teilnahme in der Mission vertraut.

Abs. 3 Vernachlässigung

  1. Sollte ein Charakter des Spielers (Erst- oder Zweitcharakter) vernachlässigt werden und dieser
  2. seinen Pflichten nicht mehr ausreichend nachkommen,
  3. behält sich die Spielleitung vor, nach einem Gespräch mit dem Spieler einen der beiden Charaktere zu beurlauben.

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§5 Dauerhafte Zivilisten / Sonstige Charaktere

Abs. 1 Definition

  1. Zivilisten sind nicht zur Teilnahme an Missionen bestimmt.
  2. Zivilisten haben im Gegensatz zu SF-Offizieren keine Verpflichtung auf einem Schiff oder Posten.
  3. Zivilisten müssen erst registriert werden, wenn sich eine regelmäßige Benutzung dieser abzeichnet.
  4. In der Regel dienen sie zur Verwaltung zusätzlicher Aufgaben oder der Vertiefung der Rollenspielerfahrung.

Abs. 2 Erstellung

  1. Zivilisten sind auf der Homepage zu registrieren
  2. und mit der Spielleitung abzustimmen. (Freischaltung der Charaktererstellung)
  3. Sollte es Bewerber geben, die sich bei der ST-DNG anmelden möchten, aber nicht ihren Dienst in der Sternenflotte ausspielen möchten, sondern nur einen Zivilisten spielen, so ist dies nicht möglich.
  4. Der Antrag auf einen Zivilisten ist an die Personalabteilung zu stellen.

Abs. 3 Spielraum

  1. Zivilisten können im Forum für Verwaltungsaufgaben oder
  2. im IRC für Unterhaltungsereignisse genutzt werden.
  3. Das Spielen von Zivilisten in Missionen ist untersagt.

Abs. 4 Aktivieren zum Offizier

  1. Wie im echten Leben auch, kann sich ein Zivilist dazu entschließen, der Sternenflotte beizutreten.
  2. Dies geschieht mit der Anfrage bei der Personalabteilung.

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§6 Abwerben und Werbung

Abs. 1 Abwerben von anderen Rollenspielen

  1. Es ist strikt verboten, Spieler von anderen Rollenspielen abzuwerben!
  2. Eine Äußerung über das Rollenspiel ST-DNG in anderen Foren und wie gut es einem gefällt, steht jedem offen, sollte dieses nicht verboten sein.
  3. Sollte es allerdings zu Beschwerden kommen, oder Aussagen wie „bei uns ist es besser als bei euch“, hat dies Konsequenzen für das betreffende Mitglied von ST-DNG.
  4. Spieler, die gezielt bei anderen Rollenspielen abwerben, werden ohne Ausnahme aus ST-DNG entfernt!

Abs. 2 Werbung für ST-DNG

  1. Werbemaßnahmen werden durch die Spielleitung bestimmt!
  2. Mund zu Mund Werbung ist dagegen erwünscht, solange sie nicht Abs. 1 impliziert und nicht aufdrängend und progressiv verläuft.
  3. Sollte ein Spieler dennoch Werbung irgendeiner Art machen wollen, bedarf dieses der Zustimmung der Spielleitung.

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